Impressum
Dr. Schallmo & Team GmbH
Geschäftsführung: M. Washington
Karlstrasse 37
89073 Ulm
Sitz der Gesellschaft: Ulm
AG Ulm: HRB 733368
USt-IdNr.: DE30 5625 012
Bildrechte: derateru, pixelio.de, wix, pixabay, Bilder der Referenzen/Partner und eigene Bilder
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Schallmo & Team GmbH
vertreten durch M. Washington (nachfolgend Auftragnehmer genannt)
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber.
2.3 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3. Aufklärungspflicht der Auftraggeberin/des Auftraggebers - Vollständigkeitserklärung
3.1 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der Auftraggeberin/des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält die Auftraggeberin/der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Dienstleistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, die erbrachte Dienstleistung ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung der erbrachten Dienstleistungen eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit der erbrachten Dienstleistungen – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß der Auftraggeberin/des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird die Auftraggeberin/den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch der Auftraggeberin/des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Absage und Verschiebung
8.1 Die Buchung ist für die Auftraggeberin/den Auftraggeber verbindlich. Eine Verschiebung ist einmalig bis vier Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich.
8.2 Eine Stornierung des Termins ist unter Einbehalt der vertraglich geregelten (individuell) Anzahlung bis vier Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bis vier Wochen vor der Veranstaltung wird der Auftraggeberin/dem Auftraggeber 50% plus
Spesen des Auftragswertes in Rechnung gestellt, bei Stornierungen innerhalb weniger als vier Wochen vor dem Termin 100% des Auftragswertes plus Spesen.
9. Rücktritt/Formatwechsel wegen Corona SARS-COV 2-Pandemie oder ähnlichen Umständen
9.1 Ist die Durchführung der geplanten Veranstaltung der Auftraggeberin/dem Auftraggeber unmöglich wegen einer behördlichen Verbotsverfügung oder einer erhöhten Risikolage, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen werden kann, aber die Vorgaben der (Landes-) Gesundheitsbehörden, des RKI (Robert Koch Institutes) und des WHO eine Einhaltung der Schutzpflichten dem Auftraggeber bei Durchführung der Veranstaltung als unvertretbar erscheinen lassen, so ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Vergütung wird in einem solchen Fall bis auf die geleistete Anzahlung (50% des Gesamtbetrages) rückabgewickelt.
9.2 Sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber und der Auftragnehmer einverstanden sind und die technischen
Voraussetzungen vorliegen, kann die Veranstaltung digital abgehalten werden. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber trägt etwaige mit dem Formatwechsel verbundene Kosten.
10. Absage durch den Auftragnehmer
10.1 Eine Absage von Seiten des Auftragnehmers ist nur aus krankheitsbedingten Gründen oder aus höherer Gewalt möglich. In diesem Fall können sich die Parteien wahlweise über einen Ersatztermin oder den Einsatz eines Ersatzes einigen.
11. Urheberrechte
11.1 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an seinen Werken (Präsentationsunterlagen, Handouts, Templates…) an. Eine Vervielfältigung und/ oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Fotografieren sowie ein Mitschnitt auf Ton oder Videobändern sowie sonstigen Datenträgern ist nicht gestattet. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werke Urheber- und/ oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
11.2 Mit der Buchung des Auftragnehmers erklärt sich die Auftraggeberin/der Auftraggeber damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen des Auftragnehmers für die Medien und für Werbemaßnahmen des Auftragnehmers verwendet werden können.
12. Haftung / Schadenersatz
12.1 Der Auftragnehmer haftet der Auftraggeberin/dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
12.2 Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
12.3 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
12.4 Sofern der Auftragnehmer die erbrachte Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
13. Geheimhaltung / Datenschutz
13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggeberin/des Auftraggebers erhält.
13.2 Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt der erbrachten Dienstleistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klientinnen/Klienten der Auftraggeberin/des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Hiervon ausgenommen ist die Angabe der Auftraggeberin/des Auftraggebers (inkl. Logo) und des Projektnamens als Referenz auf der Internetpräsenz des Auftragnehmers. Weitergehende Informationen über das jeweilige Projekt erfordern eine gesonderte Abstimmung zwischen Auftraggeberin/Auftraggeber und Auftragnehmer.
13.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
13.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
13.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
14. Honorar
14.1 Nach Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
14.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
14.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
14.4 Unterbleibt die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten der Auftraggeberin/des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer , so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Dienstleistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
14.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
15. Elektronische Rechnungslegung
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, der Auftraggeberin/des Auftraggebers Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
16. Dauer des Vertrages
16.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
16.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
-
wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
-
wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
17.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
Stand: März 2022